Konklave – Das Geheimnis der Papstwahl
Was passiert, wenn ein Papst verstirbt oder wie im Fall von Benedikt XVI. von seinem Amt zurücktritt? Dann braucht es natürlich einen neuen Papst. Aber wen? Dies wird bei einer geheimen Wahl – dem Konklave entschieden. Doch wie genau läuft diese Papstwahl ab und wurde die Nachfolge auf dem Stuhl Petri schon immer so geregelt? In diesem Artikel können Sie es herausfinden.
Ein Kurzer Blick in die Geschichte der Konklave…
Der Papst und damit auch Bischof von Rom wurde bereits im ersten Jahrhundert nach Christus per Wahl bestimmt. Damals hatten die Bürger des römischen Volkes das Recht zu wählen. Dies führte jedoch dazu, dass wohlhabende Familien, Adlige und andere weltliche Herrscher immer mehr Einfluss auf das Wahlergebnis nehmen konnten.
Um diese Käuflichkeit und andere Skandale zu unterbinden, verfügte schließlich Papst Nikolaus II. 1059, dass die Wahl des Kirchenoberhauptes nur noch den Kardinälen vorbehalten ist. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Doch auch zu dieser Zeit fand die Papstwahl noch nicht in Form eines Konklaves statt. Das Wort »Konklave« entstammt dem lateinischen »cum clave« und bedeutet »mit dem Schlüssel [verschließen]« – also, dass die Wahl hinter verschlossenen Türen vorgenommen werden soll. Eingeführt wurde dieses Vorgehen erst 1216 in Perugia und zwar in erster Linie als Sicherheitsmaßnahme für die Kardinäle. Denn zu dieser Zeit herrschte in der Stadt ein blutiger Volksaufstand gegen die adlige, von Kirchenleuten geduldete, Willkür. Die Wahl dauerte nur zwei Tage.
Das längste Konklave der Geschichte
Dieses fand im 13. Jahrhundert im italienischen Viterbo statt und dauerte tatsächlich fast drei Jahre. Grund dafür war das wiederholte Einmischen des Königs von Neapel, was eine Zweidrittel Mehrheit verhinderte.
Schließlich wurde es den Einwohnern der Stadt zu viel und sie verschlossen das Konklave-Gebäude von außen und deckten das Dach ab. So waren die Kardinäle den Elementen fast schutzlos ausgeliefert. Zudem wurde die Verpflegung auf Wasser und Brot reduziert. Plötzlich konnte man sich erstaunlich schnell auf einen Kandidaten einigen.
Wer wird der neue Papst? – Konklave heute
Die Abläufe der Papstwahl wurden zuletzt von Papst Johannes Paul II. in seiner Schrift »Universi Dominici Gregis« von 1996 nahezu minutiös geregelt.
Wann wird ein neuer Papst gewählt?
Wenn der amtierende Papst entweder verstirbt oder von seinem Amt zurücktritt, setzt die »Sedisvakanz« ein. Das bedeutet der Stuhl Petri steht leer. Tritt dieser Fall ein, folgt eine neuntägige Trauerzeit. Zeitgleich erfolgt der Aufruf zum Konklave an die Kardinäle. Die Wahlhandlungen dürfen jedoch frühstens 15, aber spätestens 20 Tage nach dem Eintreten der Vakanz aufgenommen werden. So soll sichergestellt werden, dass alle Kardinäle genug Zeit haben, sich im Vatikan einzufinden.
Wer darf wen zum Papst wählen?
Aktiv wahlberechtigt sind nur Kardinäle, die das 80. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Vakanz noch nicht vollendet haben. Außerdem darf die Anzahl der Wähler maximal 120 Personen betragen. Eine aktive Beteiligung anderer kirchlicher Würdenträger oder weltlicher Machthaber ungeachtet ihres Ranges ist strengstens untersagt.
Zum Papst gewählt werden kann dagegen theoretisch jeder getaufte (männliche) Christ unabhängig davon, ob er ein kirchliches Amt besitzt oder nicht (passives Wahlrecht). Allerdings entstammen seit 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.
Ablauf des Konklaves
Das Wahlverfahren für den neuen Papst erfolgt unter strengster Geheimhaltung. Für die Dauer der Wahl wohnen die Kardinäle im Gästehaus Domus Sanctae Marthae. Dieses und die Sixtinische Kapelle, dem Ort des Konklave, werden vor Beginn der Wahl von zwei vertrauenswürdigen Technikern zunächst gründlich nach möglichen audiovisuellen Geräten oder anderen Aufnahmemöglichkeiten abgesucht. Danach werden beide Gebäude hermetisch abgeriegelt, Türen und Fenster versiegelt und mit Vorhängen verdunkelt.
Auch die Kardinäle selbst dürfen sich keinerlei Einflüssen von Außen aussetzen. Weder dürfen Sie mit jemandem über die Wahl sprechen, noch anderweitig kommunizieren. Auch die Nutzung von Handys, Internet, Radio oder Rundfunk sowie Zeitungen und Zeitschriften ist strengstens untersagt.
Am ersten Tag des Konklaves versammeln sich die Kardinäle am Vormittag in der Petersbasilika zum Gottesdienst. Dort wird die Eucharistie mit dem Proprium (liturgische Eigentexte) der Votivmesse für die Papstwahl, »Pro eligendo Papa« gefeiert.
Am Nachmittag schreiten die wahlberechtigten Kardinäle in einer feierlichen Prozession von der Capella Paolina zur Sixtinischen Kapelle. Dabei wird mit dem liturgischen Gesang »Veni Creator Spiritus« um den Beistand des Heiligen Geistes gebeten.
Am Ort der Wahl angekommen, werden die Kardinäle vereidigt. Dazu trägt zunächst der Kardinalsdekan oder der älteste ranghöchste Kardinal die Eidesformel vor.
»Wir alle und jeder einzelne wahlberechtigte zu dieser Wahl des Papstes anwesende Kardinal versprechen, verpflichten uns und schwören, uns treu und gewissenhaft an alle Vorschriften zu halten, die in der Apostolischen Konstitution Papst Johannes Pauls II., Universi Dominici Gregis, vom 22. Februar 1996 enthalten sind.
Ebenso versprechen wir, verpflichten wir uns und schwören, daß jeder von uns, wenn er durch Gottes Fügung zum Papst gewählt wird, sich bemühen wird, das munus petrinum des Hirten der Universalkirche in Treue auszuüben und unermüdlich die geistlichen und weltlichen Rechte sowie die Freiheit des Heiligen Stuhles zu wahren und zu verteidigen. Vor allem aber versprechen und schwören wir, in bedingungsloser Treue und mit allen, seien es Kleriker oder Laien, Geheimhaltung über alles zu wahren, was in irgendeiner Weise die Wahl des Papstes betrifft, und was am Wahlort geschieht und direkt oder indirekt die Abstimmungen betrifft; dieses Geheimnis in keiner Weise während oder nach der Wahl des neuen Papstes zu verletzen, außer wenn vom Papst selbst eine ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilt worden ist.
Gleichermaßen versprechen und schwören wir, niemals eine Einmischung, eine Opposition noch irgendeine andere Form zu unterstützen oder zu begünstigen, wodurch weltliche Autoritäten jeglicher Ordnung und jeglichen Grades oder irgendwelche Gruppen oder Einzelpersonen sich in die Papstwahl einzumischen versuchen sollten.« (Universi Dominici Gregis Nr. 53)
Danach schwört jeder der Wahlberechtigten:
»Und ich, [Vorname] Kardinal [Nachname], verspreche, verpflichte mich und schwöre es, und sie fügen hinzu, indem sie die Hand auf das Evangelium legen: so wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meiner Hand berühre.« (Universi Dominici Gregis Nr. 53)
Nach der Vereidigung verlassen alle Begleiter der Prozession die Sixtinische Kapelle, bis auf die Wahlberechtigten sowie den päpstlichen Zeremonienmeister und einem vorher gewählten Kleriker. Die Letzteren erklären den Kardinälen noch einmal die vor ihnen liegende Aufgabe, sowie die Notwendigkeit mit gerechter Gesinnung und zum Wohle der Kirche zu wählen. Danach verlassen die beiden ebenfalls die Kapelle.
Nach einem gemeinsamen Gebet fragt der Kardinalsdekan (oder sein Stellvertreter), ob alle Anwesenden die Formalien und Modalitäten verstanden haben und ob man nun zur Wahl übergehen könne.
Nun werden an jeden Kardinal die Stimmzettel (2-3 Stück) ausgeteilt und die Helfer ausgelost. Diese umfassen drei Wahlhelfer, drei Infimarri (Beauftragte, die die Stimmen der Kranken einsammeln) und drei Wahlprüfer. Die rechteckigen Stimmzettel enthalten den Vordruck »Eligi in Summum Pontificem« (»Ich wähle zum Papst) und genügend Platz, um den Namen des gewünschten Kandidaten aufzuschreiben.
Wahlgänge
Am ersten Tag des Konklaves wird nur ein einziger Wahlgang durchgeführt. Danach, sofern sich nicht geeinigt werden konnte, erfolgen jeden Tag vier Wahlgänge – je zwei am Vormittag und zwei am Nachmittag.
Konnten sich die Kardinäle nach drei Tagen bzw. 13 Wahlgängen immer noch nicht auf einen Kandidaten einigen, wird ihnen ein Tag Pause gegönnt. Danach folgen weitere sieben Wahlgänge, gefolgt von einer Unterbrechung, erneut sieben Wahlgänge gefolgt von einer dritten Pause und schließlich erneut sieben Wahlgänge.
Konnte sich nach diesem, inzwischen 34. Wahlgang, immer noch nicht auf einen neuen Papst geeinigt werden, wird zur von Benedikt XVI. eingeführten Stichwahl übergegangen. Es können nun nur noch die beiden Kandidaten mit der bis jetzt höchsten individuellen Stimmenanzahl gewählt werden. Diese beiden Kardinäle verlieren in diesem Zuge ihr aktives Wahlrecht. Die Wahl (unabhängig vom Wahlgang) ist nur mit einer zweidrittel Mehrheit gültig. Sollte die Anzahl der wahlberechtigten Kardinäle nicht durch drei teilbar sein, wird zusätzlich eine Stimme mehr benötigt.
Die nach jedem Wahlgang ausgezählten Stimmzettel werden am Ende des Durchganges mit einer Nadel durchstochen und auf einer Schnur aufgefädelt. Anschließend wird das Ergebnis den Kardinälen verkündet und die Stimmzettel im Kamin verbrannt. Dem Feuer gibt man bestimmte Chemikalien hinzu, welche den aufsteigenden Rauch weiß oder schwarz färben. So wird der Außenwelt entweder verkündet: »Wir konnten uns noch nicht einigen.« (schwarz) oder »Die Wahl ist abgeschlossen« (weiß).
»Habemus Papam!« – Der neue Papst
Der Sieger der Wahl wird nun vom ranghöchsten Kardinal dazu befragt, ob er die Wahl annehmen will. Nach seiner Zustimmung wird der neue Papst danach gefragt, wie er sich zukünftig nennen möchte. Dies wird anschließend in einer offiziellen Urkunde festgehalten, welche die Wahl beglaubigt und ihr volle Gültigkeit verleiht. Dann kleidet sich das neue Kirchenoberhaupt in die für Päpste typische weiße Soutane und nimmt die Gehorsamkeitsversprechen der einzelnen Kardinäle entgegen.
Zeitgleich tritt der Zeremonienmeister vor die wartende Menschenmenge auf dem Petersplatz, wo er feierlich verkündigt: »Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam.« (Ich verkünde eine große Freude: Wir haben einen Papst.). Gefolgt von der Bekanntgabe seines Namens.
Dann tritt der neue Papst das erste Mal öffentlich auf und erteilt den Segen für die Stadt und den Erdkreis »Urbi et Orbi«.